Abmahnungen – die moderne Form des Raubrittertums

Eine neue Abmahnwelle erreichte just die deutschen Internetuser – eine berühmt-berüchtigte Münchner Kanzlei hat einmal mehr damit begonnen, für die Constantin-Filme “Der Baader Meinhof Komplex” und “Männersache” scheinbar willkürliche Abmahnungen zu versenden und somit das moderne Raubrittertum wieder aufleben zu lassen. Im Falle der genannten Werke entstehen so fixe (aber pauschale) Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein Schadensersatz in Höhe von 450 €, obendrauf gibt es dann noch eine mehrseitige Unterlassungserklärung, diverse Beispielurteile diverser OLGs sowie ein Dokument, welches die IP-Adresse des Nutzers samt “Tatzeit” scheinbar eindeutig belegt und den Täter (sprich: das designierte Opfer) erst einmal einschüchtern soll. Doch Vorsicht, Betroffene (es geht hier übrigens nicht um meine Person) sollten nicht blindlings zahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung ohne juristische Prüfung unterzeichnen, rät Norman Lenger, Rechtsanwalt in der Düsseldorfer Kanzlei bb Sozietät – Buchalik / Brömmekamp Rechtsanwälte.

“Viele Betroffene sind generell erst einmal eingeschüchert und scheuen aufgrund des relativ geringen Streitwertes den Gang zum Rechtsanwalt, zumal viele Rechtsschutzversicherungen keine Deckung für urheberrechtlich-bedingte Fälle gewähren” sagt der aus dem nordrhein-westfälischen Marl stammende Jurist. Falsch ist aber nach dem blinden Zahlen auch, die – meistens extrem kurz gesetzte – Frist ohne Rücksprache mit dem Kläger verstreichen zu lassen.

Sauer aufstossen und für Misstrauen sorgen sollten allein die Fakten, das besagte Kanzlei kein unbeschriebenes Blatt ist und seit Jahren mit eben jener Methode dem “kleinen Mann” versucht, das Geld aus der Tasche zu ziehen. Inwiefern diese Abmahnungen faktisch gerecht sind (wurde wirklich etwas über Tauschbörsen wie Bittorrent oder eDonkey heruntergeladen? War das ein Einzelfall oder geschah das nach System? Ist wirklich immer der Anschlussinhaber dafür verantwortlich oder kann durch unzureichende Sicherheitsmassnahmen – wie ein ungesichertes WLAN – auch ein Dritter diesen Internetanschluss missbraucht haben?), sei einmal dahingestellt, definitiv sicher ist: Hier steckt ein System hinter, was anscheinend recht einträglich ist – so einträglich, das diese Abmahnungen den Anschein haben, das sie – trotz hervorragender Papierqualität – durch vorgedruckte Unterschriften etc. – also ohne jegliche persönliche Note – schlichtweg eine Art der Massenabfertigung darstellen.

Ein Gang zum Anwalt des Vertrauens kann also nicht schaden und sollte – auch in einer definitiven Schuldfrage – im schlimmsten Falle eine deutlich abgeänderte Unterlassungserklärung (an die man nicht 30 Jahre gebunden ist!) mit sich bringen, im Optimalfall einen Vergleich oder gar den Beweis für die eigene Unschuld. Dieser Artikel soll nicht dazu dienen, potentielle (und offizielle) Täter und Tatbestände als Kavaliersdelikte zu verherrlichen, sondern einmal klar offenzulegen, mit welchen kuriosen und fragwürdigen Methoden die Filmindustrie selbst gegen Einzeltäter vorgeht, anstatt professionelles Filesharing und damit auch den grössten finanziellen Schadensfaktor zu verfolgen. Was hier geschieht, ist ein reines Anprangern des kleinen Bürgers auf Kosten desselbigen und eine ungerechtfertigte Bereicherung auf breiter Basis.

Vielleicht sollte auch hier die Rechtssprechung in Zukunft zwischen Opfern, Tätern und organisierten Strukturen differenzieren – wünschenswert wäre es für alle Betroffenen, die einmal der Versuchung erlegen waren, sich auf illegaler Weise Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material zu verschaffen!

© 2009 Oliver Pifferi. Alle Rechte vorbehalten.